Die Krise des Wohnens, nächste Runde

Die Krise des Wohnens geistert wieder durch die Medien, diesmal in Zusammenhang mit der Wahl in Berlin und dem Vorhaben der Linken zur Enteignung von Mietwohnungen. Dabei geht es um die Umsetzung des Berliner Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) auf Grundlage des Grundgesetzartikels 15 (Vergesellschaftung). Auf welche Eigentümer und welchen Wohnraum zielt der Volksentscheid ab? Es geht ausschließlich um gewinnorientierte, private Unternehmen, die in Berlin jeweils mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. In der Bundeshauptstadt betrifft das Schätzungen zufolge insgesamt 240.000 bis 250.000 Mietwohnungen. Was wird genau gefordert? Die betroffenen Wohnungen sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt und unter Beteiligung der Mieterschaft verwaltet werden. Nach Artikel 15 GG muss dabei eine Entschädigung gezahlt werden, und Die Linke will diese Entschädigung deutlich unter dem aktuellen Verkehrswert ansetzen. Bemessungsgrundlage soll der Ertragswert bei bezahlbaren Mieten sein, um die Belastung für den Landeshaushalt und die Mieter zu begrenzen. Dies ist jedoch rechtlich umstritten. Neben der Vergesellschaftung fordert die Partei Werkzeuge wie einen neuen Berliner Mietendeckel, ein verlängertes Vorkaufsrecht für Bezirke und ein Verbot von Spekulation mit Grund und Boden. Ob diese Vorhaben tatsächlich umsetzbar sind, hängt nicht zuletzt von der Koalitionsbildung im Abgeordnetenhaus und von der Gesetzgebung auf Bundesebene ab.


Eine zugegeben sehr idyllische Wohnstraße in Landshut.

Über die Krise des Wohnens habe ich einiges in „Bavarität – Krisenbewältigung im baukulturellen Raum“ geschrieben, das ich zur Einordnung damit verbundener Planungsthemen wie Partizipation, Recht auf die Stadt, oder Resilienz hier aufführe.

Kapitel 1: Die Verschränkung des sozialen Status mit dem verfügbaren Zugriff auf die Ressource Raum stellt [...] eine der zentralen kritischen Probleme der heutigen Raumproduktion dar. Ein herausragendes Beispiel ist das Wohnen. Nicht jeder hat unter herrschenden sozioökonomischen Bedingungen Zugriff darauf. [...] „Angemessenheit“ [als] ein grundlegend ethisch-ästhetisches Konzept [nimmt] im Kontext der Architekturtheorie auf soziale Praktiken Bezug [...]. Hierbei erhalten etwa „Mittel zum Wohnen“ eine Gestalt, die mit der Nutzung in Verbindung steht. Diese Mittel zu erfahren und zu erleben deutet darauf hin, ob sie zweckdienlich sind – was im gesellschaftlichen Rahmen durch Prozesse der Ausverhandlung Bestätigung erfährt. Anders gesagt, die Nutzer partizipieren an der Diskussion um die Angemessenheit der Architektur, um die Frage, ob sie „gut“ ist, und treffen Urteile darüber auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen. Dies stellt letztlich einen zentralen Aspekt der Nachhaltigkeit dar und insbesondere ihrer sozialen Dimension in Planung und Bau.

Kapitel 4: Wohnraum als baukulturelles Gut, dessen Angemessenheit, damit verbundene partizipative Ansätze in Planung und Bau umreißen ein nachhaltiges Verständnis des Wohnens. Wird Mitbestimmung praktiziert, kann das Vorbildcharakter haben für Ansätze der Harmonisierung unterschiedlicher Auffassungen des gebauten Raums und seiner Nutzung. Damit werden auch planerische Perspektiven zur nachhaltigen Bewältigung von Krisen im gebauten Raum aufgezeigt. Schließlich ist der Mangel an finanzierbarem Wohnraum für die Betroffenen ebenfalls eine Krise.

Es sind [...] Bürger der Stadt, die nicht zuletzt aufgrund der mittlerweile schwer zu tolerierenden Mietpreise in deutschen Großstädten zusammengefunden haben, um gemeinsame Lösungen für die Krise des Wohnens in der Stadt zu entwickeln. Eine Bewertung dieser Projekte als Versuche einer „guten Stadt“ gründet jedoch nicht nur in einer berechtigen Kritik an der turbokapitalistisch anmutenden Ökonomie des metropolitanen Wohnungsmarktes.

Zur „Rettung“ aus der großstädtischen Misere trägt auch die Art und Weise bei, wie [eine] Genossenschaft einer höchst diversen Bewohnerschaft finanziell erschwinglichen Wohnraum verfügbar macht. Hierzu zählt die [Partizipation oder] Mitbestimmung, die bereits von Anfang an Wünsche nach einer Nachbarschaft persönlicher Bindungen (anderswo bekannt als „Kiez“) erfüllt, denn sie ist Grundlage der Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren.

Wenn man die Partizipation [...] hinsichtlich ihres Potenzials zur Bewältigung von Krisen diskutieren möchte, ist der Transfer auf die größere Maßstabsebene der Stadtplanung sinnvoll. [...] Der Transfer hilft auch, das Thema Governance zum Gegenstand der Diskussion zu machen. Auf diese Weise erkennt man letztlich, wie wichtig die Vermeidung und Harmonisierung von Konflikten im Rahmen nachhaltiger Planung ist, und zwar gesellschaftsübergreifend. Dies gilt im aktuellen politischen Klima umso mehr.

Die grundsätzliche Annahme ist, dass resiliente Städte oder Quartiere gegen unerwartete Störungen [d.h. Konflikte und Krisen] gewappnet sind. Sowohl Resilienz als auch Nachhaltigkeit sollen durch angemessene Planungsansätze erzielt werden. Resilienz und Nachhaltigkeit unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der zeitlichen Skala und der räumlichen Dimension, auf die sie sich beziehen. Die UN definiert Resilienz als „die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder Gesellschaft, die einer Gefahr ausgesetzt ist, den Auswirkungen einer Gefahr zu widerstehen, sie zu absorbieren, mit ihnen umzugehen und sich von ihnen effizient und schnell zu erholen“. Der Schlüssel liegt im Systembegriff, womit Städte und Siedlungsräume gemeint sind, sowie in zeitlichen Horizonten und institutionellen Kontexten unterschiedlicher Formen der Planung. Nachhaltigkeit ist im Gegensatz dazu an der Umwelt orientiert, die diese Systeme beinhaltet und dementsprechend langen Zeiträumen, die das Leben zukünftiger Generationen umfassen.

Jedoch tragen Maßnahmen, die der Bildung und Stärkung der Resilienz dienen, auch zur nachhaltigen Entwicklung bei. Die Nachhaltigkeitsagenda der UN fordert demnach, Städte und Siedlungsräume so zu gestalten, dass sie nicht nur inklusiv und sicher, sondern insbesondere resilient und nachhaltig sind.

All diese Konzepte, Strategien und Ansätze verweisen immer und immer wieder auf das Wohnen. Man erinnert sich dabei an das „Recht auf die Stadt“, wie es von Henri Lefebvre (1901–1991) formuliert wurde. Im Zentrum seiner Befassung lag die Krise der Stadt in den 1960-ern. Deren Ursachen waren nicht zuletzt überkommene Planungsvorstellungen, mit infrastrukturellen Megaprojekten staatlicher Institutionen als Ergebnis, die an der Lebenswirklichkeit der Stadtbewohner vorbeigingen, sogar zu deren Ausgrenzung führten. Aus dem Widerstand gegen diese Planungsvorstellungen erwuchs eine Krise politischer Legitimität angesichts des mangelnden Zugangs zu den Ressourcen der Stadt. Fehlender Wohnraum stellte hier einen wesentlichen Konfliktpunkt dar. Dem entspringt auch die Forderung nach dem Recht auf die Stadt. Fordern wir also heute das Recht auf Partizipation! Aus Lefebvres Sicht waren es nämlich Organisationen der Zivilgesellschaft, die das Potenzial besaßen, Partnerschaften zwischen Bewohnern, anderen Organisationen und städtischen Institutionen zu bilden, um gemeinsame, kreative, visionäre Lösungen für die Probleme der Stadt zu finden. Hier findet man den urbanistischen Ursprung des aktuellen Potenzials, über partizipative, kollaborative Ansätze den Raum und die Gesellschaft der Stadt, des Quartiers und der Siedlung zu transformieren, damit sie sich zukünftigen Krisen entgegenstellen können.

Zum Begriff Wohnen kann man noch Folgendes sagen. Die Phrase „housing as a verb“ funktioniert im Englischen als Sprachfigur hervorragend, weil dort „housing“ sowohl ein Substantiv als auch ein Verb ist. Auf Deutsch übertragen bedeutet die Phrase, dass man Wohnbauten nicht nur als Objekt denkt, sondern als die Summe der Aktivitäten und Räume, die zum Komplex Wohnen gehören. Diese Vorstellung drückt die Bedeutung einer sozialen Praxis für das Gelingen von Wohnprojekten insbesondere in einem Zeitalter der Krisen aus. Den Begriff, der sich für diese Sichtweise durchgesetzt hat und gleichzeitig auf andere Felder der Raumproduktion – etwa öffentliche Bauvorhaben – anwendbar ist, kennt man als „Partizipation“.


Bavarität – Krisenbewältigung im baukulturellen Raum (2024 Springer Spektrum)


Quellen:

BMI. (2020). New Leipzig Charter: The transformative power of cities for the common good. Adopted at the Informal Ministerial Meeting on Urban Matters. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 30 November.

BMI. (2021). Memorandum Urbane Resilienz. Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lefebvre, H. (2007). Writings on Cities. Blackwell.

UN. (2022). Sustainable Development Agenda. United Nations.

UNISDR. (2015). Sendai framework for disaster risk reduction 2015–2030. Genf: United Nations Office for Disaster Risk Reduction.


„Bavarität – Krisenbewältigung im baukulturellen Raum“ ist erhältlich bei Springer Spektrum.

Link zu Kapitel 1: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-68189-3_1

Link zu Kapitel 4: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-68189-3_4 

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